Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die VG Heldburger Unterland folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen | 1.370.060 EUR |
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| und Ausgaben mit | 1.370.060 EUR |
und im Vermögenshaushalt
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| in den Einnahmen | 150.900 EUR |
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| und Ausgaben mit | 150.900 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 13.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 228.300 € festgesetzt.
§ 5
Für die Umlage maßgebliche Einwohnerzahl ist die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres, in dem die Gemeinschaftsversammlung gewählt wurde, festgesetzte Einwohnerzahl (hier: 31.12.2018).
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO umzulegen ist (Umlage), wird auf 823.660 € festgesetzt.
Als einheitlicher Umlagesatz werden 107,49 € pro Einwohner im Jahr festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Heldburg, 02.02.2023
gez. Other
Gemeinschaftsvorsitzender — - Siegel -