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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Haushaltssatzung VG Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung der VG Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die VG Heldburger Unterland folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

1.370.060 EUR

und Ausgaben mit

1.370.060 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

150.900 EUR

und Ausgaben mit

150.900 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 13.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 228.300 € festgesetzt.

§ 5

Für die Umlage maßgebliche Einwohnerzahl ist die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres, in dem die Gemeinschaftsversammlung gewählt wurde, festgesetzte Einwohnerzahl (hier: 31.12.2018).

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO umzulegen ist (Umlage), wird auf 823.660 € festgesetzt.

Als einheitlicher Umlagesatz werden 107,49 € pro Einwohner im Jahr festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Heldburg, 02.02.2023

gez. Other

Gemeinschaftsvorsitzender — - Siegel -