Die folgenden Fischereigewässer der Stadt Ummerstadt wird auf die Dauer von 12 Jahren gemäß § 13 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) zur Verpachtung ab dem 01.04.2024 ausgeschrieben:
Gemarkung: Ummerstadt
| Name | Flurstück | Größe |
| Teich I - Walkmühlsgrund | 709 | 3.156 m² |
| Teich II - Lehengrund | 717 | 6.958 m² |
Die schriftlichen Angebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
„Fischereipacht Walkmühlsgrund und Lehengrund Ummerstadt“
bis spätestens 23.02.2024, 12.00 Uhr,
in der VG „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Frau Wiegler, OT Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, abzugeben.
Später eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt. Bei der Sichtung der Angebote wird lediglich der jährliche Pachtbetrag gewertet. Weitere Zusätze bleiben unberücksichtigt. Angebote bei denen nicht ersichtlich ist, wer der Absender ist, bleiben unberücksichtigt. Von natürlichen Personen, die sich am Angebotsverfahren beteiligen, wird erwartet, dass sie einen gültigen Fischereischein (Vierteljahresfischereischein ausgenommen) besitzen.
Die endgültige Vergabe erfolgt durch den Stadtrat. Die Stadt Ummerstadt ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verpachten bzw. an den Höchstbietenden zu verpachten. Die Stadt Ummerstadt bleibt in ihrer Vergabeentscheidung frei.
Die am Gebotsverfahren beteiligten Bieter werden über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt. Entstandene Kosten werden nicht erstattet.
Der Fachbereich Liegenschaften stimmt mit dem/der Pächter(in) den Fischereipachtvertrag ab. Sämtliche Kosten der Durchführung des Vertrages trägt der/die Pächter(in).
Ihr Ansprechpartner zu Fragen der Verpachtung bzw. des Ausschreibungsverlaufes:
| Frau Wiegler | Tel.: 036871 288-45 (VG „Heldburger Unterland“, Liegenschaftsverwaltung) |