Sehr geehrte Steuer- und Abgabepflichtige unserer Mitgliedsgemeinden der VG „Heldburger Unterland“,
wir erinnern an die Fälligkeit der kommunalen Abgaben (Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlung) per 15.02.2024, die zum Fälligkeitstag auf das Konto der jeweiligen Stadt/ Gemeinde zu zahlen sind. Bei erteilter Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren entfällt eine Überweisung.
Heldburg, Februar 2024
Ihre Kassenverwaltung