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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft 'Heldburger Unterland'

Haushaltssatzung

der VG Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG Heldburger Unterland folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

1.765.080 EUR

und Ausgaben mit

1.765.080 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

200.000 EUR

und Ausgaben mit

200.000 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Für die Umlage maßgebliche Einwohnerzahl ist die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres, in dem die Gemeinschaftsversammlung gewählt wurde, festgesetzte Einwohnerzahl (hier: 31.12.2023).

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO umzulegen ist (Umlage), wird auf 1.051.160 € festgesetzt.

Als einheitlicher Umlagesatz werden 143,76 € pro Einwohner im Jahr festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 294.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Heldburg, 05.01.2026

Christopher Other  —  Siegel

Gemeinschaftsvorsitzender

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2026 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 09.02.2026 bis 23.02.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.