Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG Heldburger Unterland folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 1.765.080 EUR |
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| und Ausgaben mit | 1.765.080 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 200.000 EUR |
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| und Ausgaben mit | 200.000 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Für die Umlage maßgebliche Einwohnerzahl ist die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres, in dem die Gemeinschaftsversammlung gewählt wurde, festgesetzte Einwohnerzahl (hier: 31.12.2023).
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO umzulegen ist (Umlage), wird auf 1.051.160 € festgesetzt.
Als einheitlicher Umlagesatz werden 143,76 € pro Einwohner im Jahr festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 294.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Heldburg, 05.01.2026
Christopher Other — Siegel
Gemeinschaftsvorsitzender
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2026 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 09.02.2026 bis 23.02.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.