Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg; Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf; Stand 31.01.2023). Darüber hinaus werden die vorliegende Auswirkungsanalyse sowie die Schallimmissionsprognose mit bereitgestellt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 27.03.2023 bis 28.04.2023 während der Dienstzeiten* in der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland", Bauamt, Zimmer 205, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg.
* Dienstzeiten der VG Heldburger Unterland, 98663 Heldburg, Häfenmarkt 164:
| Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Unterlagen (Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht und die vorliegende Auswirkungsanalyse sowie die Schallimmissionsprognose) können, während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland" unter http://www.vg-heldburgerunterland.de/2/bauleitplanungen eingesehen werden.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Heldburg. Der Geltungsbereich wird im Westen von der Straße „Rainbrünnlein“ (L 1134) und im Süden vom Gewässer „Gauerstalgraben“ begrenzt. Südlich des Gewässers befindet sich die Straße „Am Gerichtsberg“. Im Osten schließt sich eine Gartenanlage an das Plangebiet an. Im Norden befindet sich die Zuwegung zur Gartenanlage, welche hier den Abschluss bildet. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Heldburg, Flur 0, die Flurstücke 4177 (teilweise; Straße), 4182 und 4183.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Handel zur Umsetzung eines großflächigen Lebensmittelmarktes.
Heldburg, den 22.02.2023
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