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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

Wer möchte Schöffe werden?

Information zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit

Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren mit. Sie sind gleichberechtigt neben den Berufsrichtern in der mündlichen Verhandlung und bei der Beratung sowie an der Entscheidung beteiligt.

Am 31.12.2023 endet die Amtsperiode der Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht). Für die neue Amtszeit, die am 01.01.2024 beginnt und fünf Jahre dauert, werden im Jahr 2023 die neuen Schöffen gewählt. Die Neuwahl findet nach den Regelungen der §§ 28 bis 58 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und dem § 35 des Jugendgerichtsgesetzes statt.

Zur Vorbereitung der Schöffenwahl (Erwachsenenstrafrecht) stellt jede unserer Mitgliedskommunen eine Vorschlagsliste auf, über die der jeweilige Gemeinderat dann beschließt. Das Verfahren hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“.

Vorschläge für die Benennung von Schöffen können Fraktionen/Parteien, Vereinigungen jeder Art (z.B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u.ä.) einreichen. Personen können sich auch selbst bewerben. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde ist der Hauptwohnsitz dort.

Interessierte Einwohner unserer Mitgliedsgemeinden, die gerne als ehrenamtliche Richter tätig sein möchten, können sich bies spätestens 15.04.2023 an das Hauptamt der VG Heldburger Unterland, Frau Staffel (036871 288-21), wenden. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Das Formular für die Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe veröffentlichen wir in dieser Ausgabe. Sie können dieses auch auf unserer Homepage vg-heldburgerunterland.de beziehen.

Sofern sie Interesse an der Wahl zum Schöffen haben, füllen Sie das Formular aus und schicken es an die VG Heldburger Unterland, Hauptamt Frau Staffel, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg per Post oder an c.staffel@vg-heldburgerunterland.de per E-Mail.

Wir freuen uns auf viele engagierte Bürgerinnen und Bürger.

gez. Staffel

Hauptamt