Der Freistaat Thüringen hat nach § 30 Abs. 7 BNatSchG die vorgeschriebene Registrierung der gesetzlich geschützten Biotope und für die sich aus der FFH-Richtlinie ergebenden Pflichten die entsprechenden Lebensräume in der Landschaft erfasst.
Das ND „Kapellenberg“ Stressenhausen ist im Landkreis Hildburghausen nach § 28 BNatSchG erfasst.
Ziel ist es für die natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten den günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Diesem Ziel dient u. a. die Verpflichtung des Artikels 6, Abs. 1 der FFH-Richtlinie, für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen und ggf. eigene Bewirtschaftungspläne für die Gebiete aufzustellen.
Die Gemeinde als Eigentümer ist sehr daran interessiert einen Nutzer zu finden, mit dem an der Umsetzung der Pläne bzw. an einer Nutzung und Pflege der Gebiete am Kapellenberg die an den Erhaltungszielen ausgerichtet sind, gewonnen werden kann.
Für den entstandenen Aufwand bzw. Mehraufwand, der durch eine naturschutzgerechte Nutzung oder die Maßnahmendurchführung entsteht, stehen Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen zur Verfügung.
Dabei soll eng mit dem Landschaftspflegeverband „Grabfeld“ zusammengearbeitet werden.
Pächter gesucht
Gemarkung Stressenhausen - ND Kapellenberg
Fläche ca. 1,5 ha
Zeitraum: ganzjährig
Schwerpunkt: Landschaftspflege auf Trockenrasen mit Schafen und Ziegen
Bitte melden Sie sich bei Interesse in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, Liegenschaftsverwaltung, Frau Wiegand, unter E-Mail: liegenschaften@vg-heldburgerunterland.de.