Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain in seiner Sitzung am 30.01.2024 die folgende 1. Satzung zur Änderung Hauptsatzung vom 08.01.2024 beschlossen und die Gemeinde Straufhain erlässt diese:
§ 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Straufhain vom 08.01.2024 wird wie folgt geändert:
§ 2
Sprachform, Inkrafttreten
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
(2) Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde STRAUFHAIN
Straufhain, den 28.02.2024
Kempf
Bürgermeister — - Siegel -