Wie bereits durch den Artikel des Einwohnermeldeamtes in der Februarausgabe des Amtsblattes mitgeteilt, besitzt ein abgelaufener Personalausweis bereits am Tag nach dem Ablaufdatum keine Gültigkeit mehr. Dies stellt eine Verletzung der Ausweispflicht dar und damit eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Personalausweisgesetz, die mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 3.000,00 Euro geahndet werden kann.
In Ihrem Interesse überprüfen Sie bitte Ihre Dokumente auf Gültigkeit und vereinbaren Sie, wenn notwendig, einen Termin mit dem Einwohnermeldeamt. Tel.: 036871 - 288 27.
Ab sofort wird jeder Verstoß gegen die Ausweispflicht wie folgt geahndet:
| • | bis zu drei Monaten | 25,00 € |
| • | über drei bis sechs Monaten | 50,00 € |
| • | über sechs Monaten bis zu einem Jahr | 100,00 € |
| • | über einem Jahr bis zu zwei Jahre | 250,00 € |
| • | über zwei Jahre | 500,00 € |