Einladung
Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Westhausen sind alle Grundstückseigentümer an jagdbarer Fläche für
Freitag, den 28.03.2025 um 18:00 Uhr,
ins Mehrzweckgebäude „Altes Brauhaus“ in Westhausen zur Jagdgenossenschaftsversammlung und Neuwahl des Jagdvorstandes eingeladen.
Zur Versammlung zugelassen sind nur diejenigen Eigentümer, welche ihren Grundbesitz an bejagbarer Fläche glaubhaft nachgewiesen haben bzw. diesen Nachweis noch glaubhaft durch Grundbuchauszüge, Überlassungsverträge oder durch eine aktuelle Vollmacht des Grundeigentümers vor Beginn der Versammlung nachweisen.
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Jagdessen |
| 3. | Feststellung und Bestätigung der Tagesordnung |
| 4. | Bericht des Jagdvorstandes |
| 5. | Kassenbericht |
| 6. | Bericht des Kassenprüfers |
| 7. | Entlastungsbeschluss zur Tätigkeit des Jagdvorstandes und des Kassenwarts |
| 8. | Beschlussfassung zur Verwendung des Pachtzinses |
| 9. | Bericht der Jagdpächter |
| 10. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
| 11. | Anfragen und Mitteilungen |
Westhausen, den 14.02.2025
gez. Axel Pommer
Jagdvorstand