Gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), in der jeweils gültigen Fassung werden die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen mit Nennung der Funktion im Sinne des § 3 Abs. 1 ThürStrG gewidmet:
| Flurstück | Gemarkung | Straßenname | Sonstiges |
| 1131/4 | Streufdorf | „Webergasse“ | siehe Lageplan |
| 1134/3 | Streufdorf | „Webergasse“ | siehe Lageplan |
| 1186/3 | Streufdorf | „Webergasse“ | siehe Lageplan |
| 1186/4 | Streufdorf | „Webergasse“ | Siehe Lageplan |
Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 beschlossen, die gegenständliche Wegeflächen in der Gemarkung Streufdorf als sonstige öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 1, Nr. 4 ThürStrG zu widmen.
Der Lageplan, aus dem sich die gewidmeten Flächen ergeben, liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Liegenschaftsverwaltung, OT Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, während der üblichen Dienstzeiten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ einzulegen.
Straufhain OT Streufdorf, den 11.02.2025
gez. Tino Kempf
Bürgermeister — - Dienstsiegel -