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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Beschlussprotokoll

Beschlüsse der GR Straufhain/2026-02. Sitzung des Gemeinderates Straufhain vom 10.02.2026

Beschluss Nr. GR Straufhain/0002

Beratungsgegenstand:

Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 02.12.2025

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0003

Beratungsgegenstand:

Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Gemeinde Straufhain auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energie­zweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Straufhain übersteigt.

Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeisterermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0004

Beratungsgegenstand:

Bauantrag "Neubau einer Außentreppe an das vorhandene Wohnhaus und Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum" im OT Eishausen - Einvernehmen der Gemeinde

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 10.02.2026, zum Bauantrag vom 11.12.2025 "Neubau einer Außentreppe an das vorhandene Wohnhaus und Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum" auf dem Flurstück Nr. 1359 in der Gemarkung Eishausen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0005

Beratungsgegenstand:

Bauantrag "Errichtung einer Garage" im OT Steinfeld - Einvernehmen der Gemeinde

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 10.02.2026, zum o.g. Bauantrag "Errichtung einer Garage" auf dem Flurstück Nr. 110/3 in der Gemarkung Steinfeld das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.