Beschluss Nr. GR Westhausen/0001
Beratungsgegenstand:
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 22.09.2025
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Westhausen/0002
Beratungsgegenstand:
Forstwirtschaftsplan Westhausen 2026
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 02.02.2026 den in der Anlage beigefügten Forstwirtschaftsplan der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2026.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Westhausen/0003
Beratungsgegenstand:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2026
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 02.02.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2026 (samt Anlagen) gemäß beiliegendem Entwurf.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Westhausen/0004
Beratungsgegenstand:
Finanz- und Investitionsplan der Gemeinde Westhausen für die Jahre 2025 bis 2029
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 02.02.2026 den Finanz- und Investitionsplan der Gemeinde Westhausen für die Jahre 2025 bis 2029 gemäß beiliegendem Entwurf.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Westhausen/0005
Beratungsgegenstand:
1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Einrichtungen der Gemeinde Westhausen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 02.02.026 die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Einrichtungen der Gemeinde Westhausen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Westhausen/0006
Beratungsgegenstand:
Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Gemeinde Westhausen durch die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, sich bei der Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben.
Die Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Die Gemeinde Westhausen soll frühzeitig über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die kommunalen Belange unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Umgekehrt wird sie die KEBT AG über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Belange der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei Bedarf stellen die Beteiligten die erforderlichen Pläne für die von der jeweiligen Baumaßnahme betroffenen Bereiche dem jeweils anderen Beteiligten kostenfrei zur Verfügung.
Die Gemeinde Westhausen soll mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in ihrem Gebiet informiert werden. Sie hat das Recht, jederzeit auf Anfrage bei der KEBT AG eine entsprechende Auskunft zu erhalten.
Über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die den Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere verpflichten sie sich, die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zu verwenden und sie weder anderweitig zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Da die TGG auch für andere Thüringer Kommunen tätig wird, ist eine Weitergabe von Informationen durch die TGG an andere Kommunen zulässig, sofern dies für die Projektdurchführung notwendig ist und im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten liegt.
Abstimmung: Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.
Beschluss Nr. GR Westhausen/0007
Beratungsgegenstand:
Bauantrag "Errichtung eines Unterstandes" in Westhausen - Einvernehmen der Gemeinde
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 02.02.2026, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.11.2025 „Errichtung eines Unterstandes“ auf dem Flurstück Nr. 977 im OT Westhausen zu erteilen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Westhausen/0008
Beratungsgegenstand:
Absicht zur Einziehung einer Teilfläche von ca. 10 m² des Flurstücks 116 in der Gemarkung Westhausen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 02.02.2026 gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz die Absicht der Einziehung des in der Anlage markierten Teilfläche des Flurstücks 116 in der Gemarkung Westhausen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.