Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Rieth ergeht hiermit nachfolgende Bekanntmachung:
Die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Rieth wird
am 17. April 2026 ab 19.00 Uhr
im Saal der Gaststätte Beyersdorfer in Rieth
durchgeführt.
Hierzu sind alle Eigentümer (Wald-, Feld- und sonstigen Flächen) bzw. deren Beauftragte (Vertretungsvollmacht ist vorzulegen) deren Eigentum zu den bejagbaren Flächen der Jagdgenossenschaft gehört, eingeladen.
Tagesordnung:
| - | Begrüßung und Eröffnung; |
| - | Jagdessen; |
| - | Feststellung und Bestätigung der Tagesordnung; |
| - | Kassenbericht und Abschluss des Jagdjahres 2025/2026; |
| - | Entlastungsbeschluss zur Tätigkeit des Vorstandes; |
| - | Anträge der Jagdpächter der Jagdbögen I, II und III zur vorzeitigen Verlängerung des Pachtzeitraumes ab 01. April 2028. |
| - | Beschlüsse zu Anträgen über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen 2026/2027; |
| - | Wahl bzw. Wahlhandlung zur Neuwahl des Jagdvorstandes (Ablauf der Wahlperiode) und |
| - | Sonstiges. |
Änderungen bzw. Anträge zur Tagesordnung sind auf der Grundlage der Satzung der Jagdgenossenschaft möglich.
Rieth/Albingshausen, den 03.02.2026
gez. Pappe
Jagdvorsteher
Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Heldburger Unterland, Ausgabe März und April 2026; Südthüringer Rundschau Ausgabe 14 Tage vorm Termin; Aushänge in Rieth wie Albingshausen