Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Heldburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen | 7.832.720 EUR |
|
| und Ausgaben mit | 7.832.720 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen | 2.554.340 EUR |
|
| und Ausgaben mit | 2.554.340 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Nachrichtlich werden Schuldendiensthilfen gemäß ThürKIpG in Höhe von 863.000 € bei der TAB aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesatz-Satzung) festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.305.400 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Heldburg, 18.02.2026
Christopher Other
Bürgermeister — Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2026 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 09.03.2026 bis 23.03.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.