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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Westhausen

Teileinziehung eines ehemaligen Wegeflurstücks in der Gemeinde Westhausen

Einziehungsankündigung

Folgender der Öffentlichkeit gewidmeter Weg in der Gemarkung Westhausen soll gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 in der derzeit gültigen Fassung eingezogen werden:

Eine Teilfläche von ca. 10 m² des Flurstücks 116 in der Gemarkung Westhausen hat in der Örtlichkeit seine Verkehrsbedeutung verloren.

Die Absicht zur Einziehung der Teilfläche des o. g. Flurstücks wird gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG und Beschluss des Gemeinderates vom 02.02.2026 hiermit bekannt gegeben.

Der Lageplan kann in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Häfenmarkt 164 in 98663 Heldburg eingesehen werden. Hierzu ist eine Terminvereinbarung notwendig.

E-Mai-Adresse lautet: liegenschaften@vg-heldburgerunterland.de

Telefonische Erreichbarkeit unter: 036871 - 288 45

Gegen die Einziehung können innerhalb der nächsten drei Monate nach Bekanntgabe dieser Absichtserklärung Einwendungen bei der VG „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaft, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg erhoben werden.

Im Auftrag

Liegenschaftsverwaltung

VG Heldburger Unterland