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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Westhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

1.422.400 EUR

und Ausgaben mit

1.422.400 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

47.750 EUR

und Ausgaben mit

47.750 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Westhausen festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 237.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Westhausen, 26.02.2026

Ulf Neundorf

Bürgermeister  — Siegel

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2026 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 09.03.2026 bis 23.03.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.