Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,
laut ThürSchulO§119 gilt für die Anmeldung zur Einschulung 2024:
„ 1) Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks, bei Bestehen eines gemeinsamen Schulbezirks nach § 14 Abs. 1 Satz 2ThürSchulG an einer der zuständigen Grundschulen, anzumelden. Für die Anmeldung kann der Schulträger auch eine Gemeinschaftsschule vorsehen. Für die Anmeldung an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk oder an einer Gemeinschaftsschule sind die §§139a bis c zu beachten. Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.“
Die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2024/2025
an der Staatlichen Grundschule Hellingen
finden vom 2. bis zum 4. Mai 2023 in der Zeit von 11 Uhr bis 16 Uhr
an unserer Einrichtung statt.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Über die Kindergärten werden alle notwendigen Formulare ausgegeben. Die Eltern unterrichten die Schulleiterin über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des Kindes.
Bei Fragen wenden Sie sich an 03685/ 6791440 oder an gshellingen@schulen-hbn.de.
gez. Schulleitung