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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Beschlussprotokoll

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Straufhain/2023-04.

Sitzung des Gemeinderates Straufhain vom 14.03.2023

Beschluss Nr. GR Straufhain/0010

Beratungsgegenstand:

Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 24.01.2023

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0011

Beratungsgegenstand:

Beratung und Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde Straufhain

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 14.03.2023 die in der Anlage beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0012

Beratungsgegenstand:

Sondertilgung Darlehen 5678724 der KfW Bank zum Festzinsauslauf am 15.02.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 14.03.2023 die voll-ständige Rückzahlung des Darlehens 5678724 bei der KfW Bankengruppe in Höhe von 53.600 €.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.880 €. Die Deckung erfolgt durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die Tilgung ist im Nachtragshaushalt einzuordnen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0013

Beratungsgegenstand:

1. Änderung zum Fischereipachtvertrag Ortsfischereiverein (OFV) Streufdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain stimmt in seiner Sitzung am 14.03.2023 der Änderung zum Fischereipachtvertrag OFV Streufdorf zu. Die Gewässer „Weidach“ mit 2.397 m2, „Oberer Teich“ mit 857 m2 und „Unterer Teich“ mit 189 m2 sollen in einem Änderungsvertrag zum Fischereipachtvertrag des OFV Streufdorf geregelt werden. Die Liegenschaftsverwaltung der VG Heldburger Unterland wird beauftragt, den entsprechenden Änderungsvertrag zu erstellen und der Unteren Fischreibehörde des Landratsamtes Hildburghausen anzuzeigen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.