Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Straufhain folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen | 4.186.500 EUR | |
| und Ausgaben mit | 4.186.500 EUR |
und im Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen | 1.312.450 EUR | |
| und Ausgaben mit | 1.312.450 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 697.750 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Straufhain, 31.03.2023
Bürgermeister