Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Westhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 1.182.400 EUR |
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| und Ausgaben mit | 1.182.400 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 205.050 EUR |
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| und Ausgaben mit | 205.050 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 190.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Westhausen, 13.03.2024
Bürgermeister — Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 15.04.2024 bis 29.04.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.