Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie noch mal auf das Thema Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland hinweisen.
Sondernutzung bedeutet: Sobald Sie in Betracht ziehen Flächen, die dem öffentlichen Verkehrsraum angehören (Gemeindestraßen -wege -plätze) innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem an Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen für zum Beispiel Ablagerungen von Materialien jeglicher Art, Aufstellung von Gerüsten, Containern etc. nutzen zu wollen, müssen Sie einen Antrag auf Sondernutzung in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland stellen.
In der Regel soll dieser Antrag schriftlich innerhalb von 2 Wochen vor der Nutzung, per E-Mail an:
ordnungsamt@vg-heldburgerunterland.de
oder
per Post an VG Heldburger Unterland, Ordnungsamt, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, gesendet werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine nicht genehmigte Sondernutzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Geldbuße kann bis zu 5.000,00 € betragen.
Ihr Ordnungsamt