Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Schlechtsart folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 226.900 EUR |
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| und Ausgaben mit | 226.900 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 40.900 EUR |
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| und Ausgaben mit | 40.900 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 37.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird auf 0 Stellen festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Schlechtsart, 28.03.2024
Bürgermeister — - Siegel -
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schlechtsart für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 15.04.2024 bis 19.04.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.