Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung und der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) von 26. Oktober 2019 (GVBl. S. 457), in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Heldburg in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrentschädigungssatzung) beschlossen und die Stadt erlässt diese.
§ 1
Grundsatz
Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird. Die Aufwandsentschädigung kann nur gewährt werden, wenn die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung der Feuerwehr der Stadt Heldburg angehören.
§ 2
Höhe der Aufwandsentschädigung
| (1) Der Stadtbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von | ||
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| 270,00 € |
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| zuzüglich 6,00 € je Ortsteilfeuerwehr. |
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| (2) Die Wehrführer erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von: | ||
| - | Wehrführer Heldburg | 75,00 €, |
| - | Wehrführer Hellingen | 65,00 €, |
| - | Wehrführer Gompertshausen | 50,00 €, |
| - | Wehrführer Gellershausen | 50,00 €. |
| (3) Der stellvertretende Stadtbrandmeister und die stellvertretenden Wehrführer erhalten folgende monatliche Aufwandsentschädigungen | ||
| - | Stellvertretender Stadtbrandmeister | 135,00 €, |
| - | Stellvertretender Wehrführer Heldburg | 37,50 €, |
| - | Stellvertretender Wehrführer Hellingen | 32,50 €, |
| - | Stellvertretender Wehrführer Gompertshausen | 25,00 €, |
| - | Stellvertretender Wehrführer Gellershausen | 25,00 €. |
| (4) Die Verantwortlichen der Löschgruppen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von: | ||
| - | Löschgruppe Rieth | 25,00 €, |
| - | Löschgruppe Käßlitz | 25,00 €, |
| - | Löschgruppe Lindenau | 25,00 €, |
| - | Löschgruppe Poppenhausen | 25,00 €, |
| - | Löschgruppe Bad Colberg | 25,00 €. |
| (5) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den | ||
| - | Gerätewart der Stadt Gesamtverantwortlicher | 65,00 €, |
| - | Gerätewart der Stadtteilfeuerwehr Heldburg für die Landkreistechnik | 65,00 €, |
| - | Gerätewart Atemschutz und Funk (alle Stadtteilfeuerwehren) | 65,00 €, |
| - | Gerätewart für die Dienstkleidung (alle Stadtteilfeuerwehren) | 40,00 €, |
| - | Alarm- und Einsatzplanung + Übung | 30,00 €, |
| - | Informations- und Kommunikationsmittel / Funkzentrale | 30,00 €, |
| - | Sicherheitsbeauftragter | 30,00 €, |
| - | Jugendfeuerwehrwart der Stadt gesamt | 65,00 €, |
| - | Stellv. Jugendfeuerwehrwart für Hellingen | 32,50 €, |
| - | Stellv. Jugendfeuerwehrwart für Gompertshausen | 32,50 €, |
| - | Stellv. Jugendfeuerwehrwart (Verantwortlicher für die Bambini-Gruppe) | 32,50 €. |
(6) Besteht Anspruch auf mehrere Aufwandsentschädigungen nach den Absätzen 1 bis 5, so werden diese nebeneinander gewährt.
(7) Kameraden, die erfolgreich an Lehrgängen der Kreisausbildung teilnehmen, erhalten eine einmalige Aufwandentschädigung in Höhe von:
| Lehrgang | Aufwandsentschädigung |
| Truppmann - Lehrgang | 250,00 € |
| Truppführer - Lehrgang | 50,00 € |
| Motorsägeführer - Lehrgang | 50,00 € |
| Atemschutzgeräteträger | 50,00 € |
| Maschinisten - Lehrgang | 75,00 € |
(8) Kameraden, die erfolgreich an Lehrgängen an der LFKS teilnehmen erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von:
| Lehrgang | Aufwandsentschädigung |
| Gruppenführer | 100,00 € |
| Zugführer | 75,00 € |
| Verbandsführer | 75,00 € |
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. des Monats in Kraft, welcher auf die öffentliche Bekanntmachung folgt, gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden vom 04.03.2021 außer Kraft.
Stadt Heldburg
Heldburg, den 21.03.2024
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