Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Stadt Ummerstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 1.083.400 EUR |
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| und Ausgaben mit | 1.083.400 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 227.500 EUR |
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| und Ausgaben mit | 227.500 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesatz-Satzung) festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 158.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Ummerstadt, 07.03.2024
Bürgermeister — - Siegel -
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 15.04.2024 bis 29.04.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.