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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Bekanntmachung

über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Heldburg zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates und der Ortsteilbürgermeister am Sonntag, 26. Mai 2024

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz und § 22 Thüringer Kommunalwahlordnung findet am 23. April 2019 (33. Tag vor der Wahl) um 09:00 Uhr im Rathaus Heldburg, Sitzungssaal, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg wie folgt statt:

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09:00 Uhr

Stadtratswahl Heldburg

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09:15 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Albingshausen

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09:30 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Bad Colberg

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09:45 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Gellershausen

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10:00 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Gompertshausen

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10:15 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Heldburg

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10:30 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Hellingen

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10:45 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Holzhausen

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11:00 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Käßlitz

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11:15 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Lindenau

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11:30 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Poppenhausen

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11:45 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Rieth

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12:00 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Völkershausen

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

03.04.2024

König

Gemeindewahlleiter