Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG Heldburger Unterland folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 1.704.720 EUR |
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| und Ausgaben mit | 1.704.720 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 199.300 EUR |
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| und Ausgaben mit | 199.300 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 284.000 € festgesetzt.
§ 5
Für die Umlage maßgebliche Einwohnerzahl ist die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres, in dem die Gemeinschaftsversammlung gewählt wurde, festgesetzte Einwohnerzahl (hier: 31.12.2023).
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO umzulegen ist (Umlage), wird auf 1.015.310 € festgesetzt.
Als einheitlicher Umlagesatz werden 138,86 € pro Einwohner im Jahr festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Heldburg, 05.03.2025
Christopher Other — Siegel
Gemeinschaftsvorsitzender
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2025 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 14.04.2025 bis 28.04.2025 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.