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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Satzung der Stadt Heldburg

zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden 

(Feuerwehrentschädigungssatzung)

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung und der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) von 26. Oktober 2019 (GVBl. S. 457), in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Heldburg in seiner Sitzung am 29.01.2026 die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrentschädigungssatzung) beschlossen und die Stadt erlässt diese.

§ 1

Grundsatz

Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird. Die Aufwandsentschädigung kann nur gewährt werden, wenn die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung der Feuerwehr der Stadt Heldburg angehören.

§ 2

Höhe der Aufwandsentschädigung

(1)

Der Stadtbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von zuzüglich 6,00 € je Ortsteilfeuerwehr.

 

270,00 €

(2)

Die Wehrführer erhalten eine monatliche

Aufwandsentschädigung von:

 

-

Wehrführer Heldburg

75,00 €,

 

-

Wehrführer Hellingen

65,00 €,

 

-

Wehrführer Gompertshausen

50,00 €,

 

-

Wehrführer Gellershausen

50,00 €.

(3)

Der stellvertretende Stadtbrandmeister und die

stellvertretenden Wehrführer erhalten folgende

monatliche Aufwandsentschädigungen

 

-

Stellvertretender Stadtbrandmeister

135,00 €,

 

-

Stellvertretender Wehrführer Heldburg

37,50 €,

 

-

Stellvertretender Wehrführer Hellingen

32,50 €,

 

-

Stellvertretender Wehrführer Gompertshausen

25,00 €,

 

-

Stellvertretender Wehrführer Gellershausen

25,00 €.

(4)

Die Verantwortlichen der Löschgruppen erhalten

eine monatliche Aufwandsentschädigung von:

 

-

Löschgruppe Rieth

25,00 €,

 

-

Löschgruppe Käßlitz

25,00 €,

 

-

Löschgruppe Lindenau

25,00 €,

 

-

Löschgruppe Poppenhausen

25,00 €,

 

-

Löschgruppe Bad Colberg

25,00 €.

(5)

Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den

 

-

Gerätewart der Stadt Gesamtverantwortlicher und Landkreistechnik

65,00 €,

 

-

Gerätewart der Stadtteilfeuerwehr Heldburg

65,00 €,

 

-

Gerätewart Atemschutz und Funk

(alle Stadtteilfeuerwehren)

65,00 €,

 

-

Gerätewart für die Dienstkleidung

(alle Stadtteilfeuerwehren)

40,00 €,

 

-

Alarm und Einsatzplanung + Übung

30,00 €,

 

-

Informations- und Kommunikationsmittel / Funkzentrale

30,00 €,

 

-

Sicherheitsbeauftragter

30,00 €,

 

-

Jugendfeuerwehrwart der Stadt gesamt

65,00 €,

 

-

Stellv. Jugendfeuerwehrwart für Hellingen

32,50 €,

 

-

Stellv. Jugendfeuerwehrwart

für Gompertshausen

32,50 €,

 

-

Stellv. Jugendfeuerwehrwart

(Verantwortlicher für die Bambini-Gruppe)

32,50 €.

(6)

Besteht Anspruch auf mehrere Aufwandsentschädigungen nach den Absätzen 1 bis 5, so werden diese nebeneinander gewährt.

(7)

(8)

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. des Monats in Kraft, welcher auf die öffentliche Bekanntmachung folgt, gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden vom 21.03.2024 außer Kraft.

Stadt Heldburg

Heldburg, den 10.03.2026

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