Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schweickershausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 333.150 EUR |
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| und Ausgaben mit | 333.150 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 96.000 EUR |
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| und Ausgaben mit | 96.000 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schweickershausen festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 55.500 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Schweickershausen, 19.03.2026
Torsten Fischer
Bürgermeister ⇔ Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schweickershausen für das Haushaltsjahr 2026 werden mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 13.04.2026 bis 27.04.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.