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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Schweickershausen für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schweickershausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

333.150 EUR

 

und Ausgaben mit

333.150 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

96.000 EUR

 

und Ausgaben mit

96.000 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schweickershausen festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 55.500 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Schweickershausen, 19.03.2026

Torsten Fischer

Bürgermeister Siegel

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schweickershausen für das Haushaltsjahr 2026 werden mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 13.04.2026 bis 27.04.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.