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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Haushaltssatzung

der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ummerstadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

1.229.300 EUR

 

und Ausgaben mit

1.229.300 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

754.150 EUR

 

und Ausgaben mit

754.150 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesatz-Satzung) festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 204.800 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Stadtrat geschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Ummerstadt, 09.03.2026

Florian Lorz

Bürgermeister Siegel

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2026 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 13.04.2026 bis 27.04.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.