Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ummerstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 1.229.300 EUR |
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| und Ausgaben mit | 1.229.300 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 754.150 EUR |
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| und Ausgaben mit | 754.150 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesatz-Satzung) festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 204.800 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat geschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Ummerstadt, 09.03.2026
Florian Lorz
Bürgermeister ⇔ Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2026 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 13.04.2026 bis 27.04.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.