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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 4/2026
Amtliche Mitteilungen anderer Behörden
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Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

⇔ Az: 57051719

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S.574) in der jeweils geltenden Fassung

Ankündigung des Anhörungstermins über die Ergebnisse der örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

VG Heldburger Unterland

Gemarkung:

Holzhausen

Flurstücke:

1/6, 3, 6, 28, 48, 66/1, 66/2, 68/3, 68/4, 71, 72/2, 72/8, 73, 79, 81, 84/4, 86, 97, 103, 104/2, 105/2, 105/4, 105/5, 105/6, 105/7, 105/8, 106, 107, 108/1, 108/2, 109, 110/2, 110/3, 116/2, 120, 126/1, 126/2, 139, 170/1, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177/2, 177/3,178, 179, 180, 186, 187, 188, 191/1, 191/2, 203/4, 216/4, 242/3, 243/3, 243/4, 342/8, 359/1, 442/4, 442/5, 450, 451, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 461/2, 462, 463, 466/3, 467, 468, 492/5, 519/2, 520/2, 521/2, 522/2, 523/2, 524/3, 524/5, 525, 526, 527, 528, 529/1, 530/1, 530/2, 530/3, 531, 532, 533, 534, 535

 

 

Gemarkung:

Heldburg

Flurstücke:

2609, 2610/4, 2610/5, 2610/6, 2611, 2612, 2676, 2682/2, 2682, 2683, 2695, 2696/1, 2696/2, 2700, 2701, 2703, 2704,

 

 

Lagebezeichnung:

Straßenschlussvermessung von der Kreckbrücke Heldburg bis zur Ortslage Holzhausen (L 2642)

Antragsteller:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 98544 Zella-Mehlis

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Anfang des Jahres 2025 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.

Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 29.04.2026 von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr im Ratssaal im Rathaus Heldburg statt.

Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.

Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

Referatsbereichsleiter