Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Schweickershausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 254.650 EUR |
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| und Ausgaben mit | 254.650 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 51.000 EUR |
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| und Ausgaben mit | 51.000 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesatz-Satzung) festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 35.200 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
| Schweickershausen, 20.04.2023 | - Siegel - | |
| Ort, Datum | Bürgermeister |
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schweickershausen für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 15.05.2023 bis 30.05.2023 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.