Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG Heldburger Unterland folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 1.516.630 EUR |
| und Ausgaben mit | 1.516.630 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 110.000 EUR |
| und Ausgaben mit | 110.000 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 5
Für die Umlage maßgebliche Einwohnerzahl ist die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres, in dem die Gemeinschaftsversammlung gewählt wurde, festgesetzte Einwohnerzahl (hier: 31.12.2018).
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO umzulegen ist (Umlage), wird auf 989.920 € festgesetzt.
Als einheitlicher Umlagesatz werden 129,18 € pro Einwohner im Jahr festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft.
| Heldburg, 10.04.2024 |
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| Ort, Datum |
| Gemeinschaftsvorsitzender |
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 13.05.2024 bis 27.05.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.