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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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2024-04-29 Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss Heldburg 2

Der Wahlleiter der Stadt Heldburg

Bekanntmachung

über die Sitzung des Wahlausschusses

der Stadt Heldburg zur Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Stadtrates und der Ortsteilbürgermeister, sowie für die Feststellung der Stichwahl

am Sonntag, 26. Mai 2024

und für die Stichwahl am Sonntag, 09. Juni 2024

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz findet am 29. Mai 2024 im Rathaus Heldburg, Sitzungssaal, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg wie folgt statt:

-

08:30 Uhr

Stadtratswahl Heldburg

-

08:45 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Albingshausen

-

08:50 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Bad Colberg

-

08:55 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Gellershausen

-

09:00 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Gompertshausen

-

09:05 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Heldburg

-

09:10 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Hellingen

-

09:15 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Holzhausen

-

09:20 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Käßlitz

-

09:25 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Lindenau

-

09:30 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Poppenhausen

-

09:35 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Rieth

-

09:40 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Völkershausen

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Stichwahlergebnisses gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz findet am 11. Juni 2024 im Rathaus Heldburg, Sitzungssaal, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg wie folgt statt:

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08:45 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Albingshausen

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08:50 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Bad Colberg

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08:55 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Gellershausen

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09:00 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Gompertshausen

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09:10 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Hellingen

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09:15 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Holzhausen

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09:20 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Käßlitz

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09:25 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Lindenau

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09:30 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Poppenhausen

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09:35 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Rieth

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09:40 Uhr

Ortsteilbürgermeisterwahl Völkershausen

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

29.04.2024

König

Gemeindewahlleiter