Der Wahlleiter der Stadt Ummerstadt
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses findet am 29. Mai 2024 um 11:00 Uhr gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz im Rathaus Heldburg, Sitzungssaal, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg statt.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
29.04.2024
König
Gemeindewahlleiter