Beschluss Nr. SR Heldburg/0017
Beratungsgegenstand:
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 07.03.2024
Das Protokoll wird, wie vorgelegt, ohne inhaltliche Änderungen geschlossen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0018
Beratungsgegenstand:
Aufstellung eines Bebauungsplans „Solarpark Gompertshausen“ - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.06.2023
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 18.04.2024 die Aufhebung des Beschlusses Nr. SR Heldburg / 0031 vom 08.06.2023 „Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB Solarpark Gompertshausen“ in der Gemarkung Gompertshausen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0019
Beratungsgegenstand:
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarpark Gompertshausen"
der Stadt Heldburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 18.04.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB „Solarpark Gompertshausen“ in der Gemarkung Gompertshausen. |
| 2. | Planungsziel ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks innerhalb des geplanten Geltungsbereiches in der Gemarkung Gompertshausen (siehe Lageplan als Anlage zum Beschluss). |
| 3. | Mit dem Antragsteller, RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. |
| 4. | Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufzufordern. |
| 5. | Nach § 2 Abs.1 BauGB ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0020
Beratungsgegenstand:
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarpark Hellingen"
der Stadt Heldburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 18.04.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB „Solarpark Hellingen“ in der Gemarkung Hellingen. |
| 2. | Planungsziel ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks mit zwei Baufeldern innerhalb der geplanten Geltungsbereiche in der Gemarkung Hellingen (siehe Lageplan als Anlage zum Beschluss). |
| 3. | Mit dem Antragsteller, RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. |
| 4. | Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufzufordern. |
| 5. | Nach § 2 Abs.1 BauGB ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0021
Beratungsgegenstand:
Bauantrag "Neubau eines Lebensmittelmarktes" im OT Heldburg - Einvernehmen der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 18.04.2024, zum Bauantrag „Neubau eines Lebensmittelmarktes" im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ im OT Heldburg, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0022
Beratungsgegenstand:
Absicht der Einziehung des Flurstücks 775/4 in der Gemarkung Lindenau
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz die Absicht der Einziehung des in der Anlage markierten Flurstücks 775/4 in der Gemarkung Lindenau.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0023
Beratungsgegenstand:
Absicht der Einziehung einer Teilfläche von ca. 84 m² des Flurstücks 101/5 in der Gemarkung Gellershausen
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz die Absicht der Einziehung des in der Anlage markierten Teilfläche des Flurstücks 101/5 in der Gemarkung Gellershausen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0024
Beratungsgegenstand:
Öffentliche Ausschreibung - Vermietung des Flurstücks 4193 in der Gemarkung Heldburg
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 18.04.2024 die öffentliche Ausschreibung zur Vermietung des Flurstücks 4193 in der Gemarkung Heldburg. Die Veröffentlichung erfolgt im Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.