Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Stadt Heldburg

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

"Neubau einer Agrovoltaikanlage II Leitenhäuser Straße" im OT Gompertshausen

Der Stadtrat der Stadt Heldburg hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neubau einer Agrovoltaikanlage II Leitenhäuser Straße" der Stadt Heldburg / OT Gompertshausen, beschlossen. Die Planaufstellung ist entsprechend der Vorschriften des BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Verfahren nach § 12 BauGB durchzuführen.

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Es sollen Flächen für ein "Sondergebiet" (SO) gemäß § 11 BauNVO, Zweckbestimmung: "AgroPV" ausgewiesen werden.

Das Plangebiet umfasste eine Fläche von ca. 1,83 ha. Der Geltungsbereich zum Einleitungsbeschluss 2024 umfasste folgende Flurstücke:

4947/2

4951/2

4961

4962

4950/2

4949/2

5681

5682/2

4970 TF

4971 TF

Der Geltungsbereich des Plangebietes wird im Wesentlichen begrenzt:

-

im Norden durch die freie Landschaft,

-

im Westen durch weitere Gewerbe- und Betriebsflächen des landwirtschaftlichen Betriebes,

-

im Osten durch die freie Landschaft,

-

im Süden grenzen ehem. und z.Z. ungenutzte Kasernenflächen, Kleingärten und ein Feldweg an.

Die Geltungsbereichsgrenzen sind durch Grenzpunkte definiert. An Stellen, wo der Geltungsbereich nicht katasterscharf ist, ist eine nachvollziehbare Bemaßung angebracht.

Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist die Umweltprüfung, die für die Belange des Umweltschutzes durchzuführen ist. Diese umfasst die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und deren Beschreibung und Bewertung in einem Umweltbericht. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplans.

Die Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit

vom 21.05.2024 bis 21.06.2024

während der Dienstzeiten* in der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland", Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg (Bauamt, Zimmer 205).

* Dienstzeiten der VG Heldburger Unterland,

98663 Heldburg, Häfenmarkt 164:

Montag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Unterlagen zum Vorentwurf (Bebauungsplan, Begründung und Umweltbericht) können, während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch online/digital auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland" unter https://www.vg-heldburgerunterland.de eingesehen.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Heldburg, den 02.05.2024

gez. Christopher Other

Bürgermeister

Stadt Heldburg