Einziehungsankündigung
Folgender der Öffentlichkeit gewidmeter Weg in der Gemarkung Lindenau soll gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 in der derzeit gültigen Fassung eingezogen werden:
Das Flurstück 775/4 in der Gemarkung Lindenau hat in der Örtlichkeit seine Verkehrsbedeutung verloren.
Die Absicht zur Einziehung des o. g. Flurstücks wird gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG und Beschluss des Stadtrates vom 18.04.2024 hiermit bekannt gegeben.
Der Lageplan kann in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Häfenmarkt 164 in 98663 Heldburg eingesehen werden. Hierzu ist eine Terminvereinbarung notwendig.
E-Mai-Adresse lautet: liegenschaften@vg-heldburgerunterland.de
Telefonische Erreichbarkeit unter: 036871 - 288 45
Gegen die Einziehung können innerhalb der nächsten drei Monate nach Bekanntgabe dieser Absichtserklärung Einwendungen bei der VG „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaft, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg erhoben werden.
Im Auftrag
Liegenschaftsverwaltung
VG Heldburger Unterland