Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Schlechtsart folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 193.850 EUR |
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| und Ausgaben mit | 193.850 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 130.100 EUR |
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| und Ausgaben mit | 130.100 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schlechtsart festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 32.300 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Schlechtsart, 08.04.2025
René Braun
Bürgermeister — Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schlechtsart für das Haushaltsjahr 2025 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 12.05.2025 bis 26.05.2025 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.