Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ummerstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 1.150.000 EUR |
| und Ausgaben mit | 1.150.000 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 321.250 EUR |
| und Ausgaben mit | 321.250 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Ummerstadt festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 191.600 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Ummerstadt, 24.04.2025
Florian Lorz
Bürgermeister — Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2025 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 12.05.2025 bis 26.05.2025 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.