Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Schlechtsart folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 236.300 EUR |
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| und Ausgaben mit | 236.300 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 94.500 EUR |
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| und Ausgaben mit | 94.500 EUR |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schlechtsart festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 39.300 € festgesetzt.
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Schlechtsart, 16.04.2026
René Braun
Bürgermeister ⇔ Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schlechtsart für das Haushaltsjahr 2026 werden mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 11.05.2026 bis 26.05.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.