Sehr geehrte Steuer- und Abgabepflichtige unserer Mitgliedsgemeinden der VG Heldburger Unterland,
wir erinnern an die Fälligkeit der kommunalen Abgaben (Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlung) per 15.05.2026, die zum Fälligkeitstag auf das Konto der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu zahlen sind. Bei erteilter Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren entfällt eine Überweisung.
Heldburg, Mai 2026
Ihre Kassenverwaltung