Gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), in der jeweils gültigen Fassung wird die nachstehend aufgeführte Verkehrsfläche mit Nennung der Funktion im Sinne des § 3 Abs. 1 ThürStrG gewidmet:
| Flurstück | Gemarkung | Straßenname |
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| 1115/2 | Rieth | Am Heiligen | siehe Lageplan |
Der Stadtrat der Stadt Heldburg hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, die gegenständliche Weg- und Straßenfläche in der Gemarkung Rieth als sonstige öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürStrG zu widmen.
Der Lageplan, aus dem sich die gewidmete Fläche ergibt, liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Liegenschaftsverwaltung, OT Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, während der üblichen Dienstzeiten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg erhoben werden.
Heldburg, den 23.05.2024
Christopher Other
Bürgermeister — - Dienstsiegel -