Beschluss Nr. SR Heldburg/0026
Beratungsgegenstand:
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 18.04.2024
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0027
Beratungsgegenstand:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Billmuthausen" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.06.2022
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Aufhebung des Beschlusses Nr. Ö 03/04/22 vom 21.06.2022 „Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Billmuthausen“ in der Gemarkung Billmuthausen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0028
Beratungsgegenstand:
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarpark Billmuthausen" der Stadt Heldburg gemäß § 30 Abs. 1 BauGB
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB „Solarpark Billmuthausen“ in der Gemarkung Billmuthausen. |
| 2. | Planungsziel ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks innerhalb des geplanten Geltungsbereiches in der Gemarkung Billmuthausen (siehe Lageplan als Anlage zum Beschluss). |
| 3. | Mit dem Antragsteller, RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. |
| 4. | Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufzufordern. |
| 5. | Nach § 2 Abs.1 BauGB ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0029
Beratungsgegenstand:
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarpark Einöd"
der Stadt Heldburg gemäß § 30 Abs. 1 BauGB
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB „Solarpark Einöd“ in der Gemarkung Heldburg. |
| 2. | Planungsziel ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks innerhalb des geplanten Geltungsbereiches in der Gemarkung Heldburg (siehe Lageplan als Anlage zum Beschluss). |
| 3. | Mit dem Antragsteller, RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. |
| 4. | Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufzufordern. |
| 5. | Nach § 2 Abs.1 BauGB ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0030
Beratungsgegenstand:
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Grünordnungsplan
Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 für das Vorhaben „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg“, mit dem Vorhabenträger, der GEG Burgdorf III GmbH, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB abzuschließen.
Der Bürgermeister, Herr Christopher Other, wird bevollmächtigt, als Verhandlungs- und Unterschriftspartner mit dem Vorhabensträger aufzutreten und den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0031
Beratungsgegenstand:
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024:
| 01 | Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorentwurf und dem Entwurf zur Veröffentlichung. Das Abwägungsprotokoll mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
| 03 | Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Heldburg den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“, in der Fassung vom 02.05.2024, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan im Maßstab 1: 500/250, als Satzung. |
| 04 | Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ vom 02.05.2024 wird gebilligt. |
| 05 | Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bei der zuständigen Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0032
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2024 (samt Anlagen) gemäß beiliegendem Entwurf.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0033
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm der Stadt Heldburg für die Jahre 2023 bis 2027
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Finanz- und Investitionsplan der Stadt Heldburg für die Haushaltsjahr 2023 bis 2027 gemäß beiliegendem Entwurf.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0034
Beratungsgegenstand:
Erwerb des Flurstücks 1464/3 in der Gemarkung Hellingen
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Erwerb des Flurstücks 1464/3 in der Gemarkung Hellingen zu einem Preis in Höhe von 20.000,00 €.
Alle anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen (Notariat und grundbuchamtlicher Vollzug).
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0035
Beratungsgegenstand:
Vergabe - Kalamitätsaufarbeitung 2024 Revier 03, Stadt Heldburg
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Kalamitätsaufarbeitung im Revier 03 im Jahr 2024 gemäß dem Ausschreibungsergebnis vom 12.03.2024 an die Firma P & A Forst GmbH, Thomas-Müntzer-Straße 4, 98646 Hildburghausen, mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot in Höhe von 23.800,00 € (brutto) zuzüglich der Regiestunden und dem Bänderzuschlag, zu vergeben.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0036
Beratungsgegenstand:
Verpachtung Teich Hellingen, Flurstück 1097
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Verpachtung des Teiches Flurstück 1097 in der Gemarkung Hellingen vom 01.01.2025 bis 2036 an Tino Söllner, Untere Burgbergstraße 393, 98663 Heldburg zu einem jährlichen Pachtpreis in Höhe von 120,00 €.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0037
Beratungsgegenstand:
Widmung "Am Heiligen" - Flurstück 1115/2 in der Gemarkung Rieth
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024, die öffentliche Widmung des Flurstücks 1115/2 in der Gemarkung Rieth (siehe beiliegenden Lageplan) als sonstige öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürStrG. Die Straße wird als „Am Heiligen“ bezeichnet und nach dem Widmungsverfahren so in das Straßenverzeichnis aufgenommen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0038
Beratungsgegenstand:
Bauantrag "Neubau eines Gewächshauses" im OT Heldburg - Einvernehmen der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 02.04.2024 „Neubau eines Gewächshauses“, Colberger Str. 279 im OT Heldburg, zu erteilen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0039
Beratungsgegenstand:
Bauantrag "Errichtung eines Nebengebäudes / Halle" im OT Hellingen - Einvernehmen der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 22.03.2024 „Errichtung eines Nebengebäudes / Halle“ im OT Hellingen, zu erteilen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.