| Beschluss-Nr.: | SR Heldburg/0028 |
| Beschlussgegenstand: | Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarpark Billmuthausen" der Stadt Heldburg gemäß § 30 Abs. 1 BauGB |
| Sitzungsnummer: | SR Heldburg/2024-04 |
Beschluss:
| Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB „Solarpark Billmuthausen“ in der Gemarkung Billmuthausen. | |
| 2. | Planungsziel ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks innerhalb des geplanten Geltungsbereiches in der Gemarkung Billmuthausen (siehe Lageplan als Anlage zum Beschluss). |
| 3. | Mit dem Antragsteller, RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. |
| 4. | Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufzufordern. |
| 5. | Nach § 2 Abs.1 BauGB ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
—
Bürgermeister — Siegel