Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Gellershausen hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 15.11.2023 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Ruhefristen
Für den Friedhof in Gellershausen gelten folgende Ruhefristen:
| 1. | für Erdbestattungen 30 Jahre, |
| 2. | für Urnenbestattungen 15 Jahre. |
§ 2
Gebühren
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.
(2) Tarife:
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| Grabberechtigungsgebühren | Euro | |
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| Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan jeweils pro Jahr der Nutzung |
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| 1.1 |
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| Erdgrabstätten |
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| 1.1.1 |
| Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle (1 Sarg und bis zu 2 Urne(n))[1] | 18,00 |
| 1.1.2 |
| Erdreihengrabstätten | 14,00 |
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| (1 Sarg)[2] |
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| 1.2 |
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| Urnengrabstätten |
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| 1.2.1 |
| Urnenwahlgrabstätten, je Grabstelle | 9,00 |
| 1.2.2 |
| Urnenreihengrabstätten friedhofsgepflegt | 18,00 |
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| (einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung. Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.) |
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| 1.3 |
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| Reservierungen / Verlängerungen |
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| 1.3.1 |
| Reservierung Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.2.1 erhoben. |
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| 1.3.2 |
| Verlängerung Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 sowie für Verlängerungszeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 erhoben.[3] |
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| 2. |
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| Friedhofsunterhaltungsgebühr (je Jahr und je Grabstelle, für die ein Nutzungsrecht besteht) | 13,00 |
| 3. |
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| Verwaltungsgebühren |
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| 3.1 |
| Zulassung von Gewerbetreibenden (Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen) |
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| 3.1.1 | Zulassung von Gewerbetreibenden einmalig / für 1 Jahr | 20,00 |
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| 3.1.2 | Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre | 50,00 |
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| 3.1.3 | Ablehnung / Rücknahme / Widerruf einer Zulassung (auch Widerruf einer Zulassung für Rednerinnen und Redner gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4 FriedhG); pro Vorgang | 30,00 |
| 3.2 |
| Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; pro Vorgang | 65,00 |
(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).
§ 3
Gewerbliche Leistungen
entfällt
§ 4
Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem ……………… in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Gebührensatzung vom 16.03.2017 Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
| Friedhofsträger: |
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| Ort, den | Vorsitzende/r oder Stellv. Vorsitzende/r |
| D. S. | des Gemeindekirchenrates |
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| Mitglied des Gemeindekirchenrates |
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| Genehmigungsvermerke: |
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| 1. Kreiskirchenamt | Meiningen, den |
| D. S. | Das Kreiskirchenamt |
| Der Leiter |
[Nur für Thüringen:
2. Landratsamt Hildburghausen.
Die genehmigte Friedhofsgebührensatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Gellershausen vom ………..…….. wird hiermit genehmigt
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| D. S. |
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| Ort, den |
| Unterschrift |
Ausfertigung:
Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Gellershausen am ……..……... beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Gellershausen wurde dem Kreiskirchenamt Meiningen als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am ……..……... unter dem Aktenzeichen 11/21 K 330 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.
[Nur für Thüringen: Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am ………………... die erforderliche Genehmigung erteilt.]
Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde Gellershausen wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
| Kreiskirchenamt | Meiningen, den………………. |
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| DS | Das Kreiskirchenamt |
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| Der Leiter |
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| Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 4 FriedhG dürfen je Erdwahlgrabstelle bis zu 2 Urnen bestattet werden, soweit eine Störung der Totenruhe bereits Bestatteter ausgeschlossen ist. Der Friedhofsträger kann die Anzahl der Urnen auf eine Urne beschränken. | |
| Handelt es sich um einen Monopolfriedhof, also den einzigen Friedhof im Ort, muss dieser Erdreihengrabstätten vorhalten. | |
| Die Regelung kann teilweise entfallen, wenn für Verlängerungszeiträume, die weniger als ein ganzes abgeschlossenes Jahr umfassen, Gebühren nicht erhoben werden sollen. |