Sehr geehrte Steuer- und Abgabepflichtige unserer Mitgliedsgemeinden der VG „Heldburger Unterland“,
wir erinnern an die Hauptfälligkeit der kommunalen Abgaben (Grundsteuern, Hundesteuer, Friedhofsgebühren) per 01.07.2024, die zum Fälligkeitstag auf das Konto der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu zahlen sind. Bei erteilter Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren entfällt eine Überweisung.
Heldburg, Juni 2024
Ihre Kassenverwaltung