Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Heldburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 7.432.320 EUR |
| und Ausgaben mit | 7.432.320 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 1.238.770 EUR |
| und Ausgaben mit | 1.238.770 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesatz-Satzung) festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.238.700 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat geschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Heldburg, 28.05.2025
Christopher Other
Bürgermeister — Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2025 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 09.06.2025 bis 23.06.2025 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.