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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Schweickershausen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schweickershausen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Schweickershausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

281.850 EUR

und Ausgaben mit

281.850 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

89.300 EUR

und Ausgaben mit

89.300 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schweickershausen festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 46.900 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Schweickershausen, 16.05.2025

Torsten Fischer

Bürgermeister — Siegel

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schweickershausen für das Haushaltsjahr 2025 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 09.06.2025 bis 23.06.2025 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.