Einziehungsankündigung
Folgender der Öffentlichkeit gewidmete Wegeteil in der Gemarkung Seidingstadt soll gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273) in der zzt. gültigen Fassung eingezogen werden:
Eine Wegeteilfläche von ca. 26 m2 aus dem Flurstück 122 in der Gemarkung Seidingstadt hat in der Örtlichkeit seine Verkehrsbedeutung verloren.
Eine Zerlegung des Flurstücks 122 ist vorgesehen.
Die Absicht zur Einziehung o.g. Teilfläche aus dem Flurstück 122 wird gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG und Beschluss des Gemeinderates vom 27. Mai 2025 hiermit bekannt gegeben.
Der Lageplan kann in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Häfenmarkt 164 in 98663 Heldburg eingesehen werden. Hierzu ist eine Terminvereinbarung notwendig.
E-Mai-Adresse lautet: liegenschaften@vg-heldburgerunterland.de
Telefonische Erreichbarkeit unter: 03 68 71 - 288 46
Gegen die Einziehung können innerhalb der nächsten drei Monate nach Bekanntgabe dieser Absichtserklärung Einwendungen bei der VG „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaft, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Im Auftrag
Liegenschaftsverwaltung
VG Heldburger Unterland